Hier zeigen Wir Ihnen eine kurze Übersicht über die verschiedenen Pflegestufen:
Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem
neuen Pflegestärkungsgesetz PSG II prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Unterschied zu den Pflegestufen wird man dem Pflegegrad 2 bereits mit einem geringeren
Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, was ein Entgegenkommen gegenüber den Pflegebedürftigen ist. Es wird jedoch, genau wie bei der Überleitung in alle folgenden Pflegegrade, noch einmal zwischen
Pflegebedürftigkeit mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden. Dies wirkt sich auch auf die Gelder aus.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Dem Pflegegrad 3 entsprechen die Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also meistens Demenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Die Konsequenz ist, dass Menschen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, nun höhere Leistungen beziehen.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Menschen, die Leistungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine höhere
Einstufung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die zuvor der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprachen, beziehungsweise unter die Definition
„Härtefall“ fielen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird seit 2017 hinsichtlich der Pflegeleistungen kein
Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.
Sie benötigen Hilfe bei der Bestimmung Ihres Pflegegrades und bei der Ermittlung der benötigten Pflege? Wir stehen mit Rat und Tat an Ihrer Seite
Betreuung bei alltäglichen Dingen wie:
Medizinische Betreuung und Pflegeleistungen wie:
Unterstützung mit bürokratischem Aufwand rund um die Pflege:
Intensivpflege
Wir bieten eine umfassende medizinische Behandlungspflege wie: Verbandswechsel (Wund,- & Dekubitusbehandlung), Medikamentengabe, Injektionen (S.c., I.m. & Insulin-Injektionen), Port,- & PEG-Versorgung, Messen von Puls, Blutdruck, Blutzucker und Temperatur, Krankenhausnachsorge, Apothekengänge, Rezeptversorgung, Kompressionstherapie, Drainagen
Die Zusammenarbeit mit Angehörigen, Behörden, Ärzten, Therapeuten, Physiotherapeuten, Sozialfürsorgerinnen, gerontologischen Abteilungen und Heimen ist von großer Bedeutung für uns, da wir nur so eine gantheitlich und rundumfängliche Versorgung gewährleisten können.
Die Pflege und Versorgung sind unsere Kernaufgaben bei der Unterstützung der Pflegebedürftigen. Unsere Leistungen werden dabei ganz Ihren Bedürfnissen entsprechend angeglichen: Körperpflege nach individuellen Wünschen, sachgemäße Lagerung, Förderung und Erhalt der Beweglichkeit und Vitalität, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, Durchführung von Prophylaxen.
Im Rahmen der umfassenden Pflegeversorgung zu Hause bieten wir auf Wunsch zudem folgende Beratung und Hilfsleistungen:
Sie haben Ihre Bedürfnisse unter den genannten Leistungen erkannt? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
TEL
: 034382/164985
EMAIL : handinhand@akus-rosner.de
ADRESSE : Nerchauer Hauptstr. 14, 04668 Grimma, OT Nerchau